Langfeldleuchte

0

Langfeldleuchte: Eine Langfeldleuchte besteht aus Gehäuse, Fassung, Träger, Vorschaltgerät und Leuchtstofflampe.

Leuchststoffröhre/Fluoreszenzlampen-Röhre (FL-Röhre)/Leuchtstofflampe: Die Leuchtstofflampe ist eine Niederdruck-Gasentladungsröhre, spezieller: Metalldampflampe, die innen mit einem fluoreszierenden Leuchtstoff beschichtet ist. Sie besitzt im Gegensatz zur Leuchtröhre bzw. zur Kaltkathoden-Fluoreszenzröhre heiße Kathoden, die Elektronen durch Glühemission emittieren. Als Gasfüllung dient Quecksilberdampf zur Emission von Ultraviolettstrahlung und zusätzlich meist Argon. Die Ultraviolettstrahlung wird von der Leuchtstoff-Beschichtung in sichtbares Licht umgewandelt. Übrigens sind auch Energiesparlampen mit Quecksilberdampf gefüllt. Daher gehören Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (sog. „Kompaktleuchtstofflampen“) nicht in den Hausmüll. Diese Leuchtmittel sind Sondermüll und müssen unbeschädigt, wie Batterien auch, bei den zugelassenen Rücknahmestellen fachmännisch entsorgt werden.
Gebräuchlich sind sogl. T5 oder T8 Röhren, welche sich im Durchmesser, in der Wattzahl und der Länge unterscheiden.

Neonröhre/Leuchtröhre: Ebenfalls mit Hochspannung betriebene Gasentladungsröhren, jedoch OHNE Leuchtstoff auf der Glasröhre. Die Farbgebung entsteht ausschließlich aus der Edelgaszusammensetzung. NEON = orange usw. Die Bezeichnung Neonröhre kommt daher, wird nur i.d.R. falsch verwendet.

Energiesparlampen („ESL“) sind vom Prinzip her Kompakt-Leuchtstofflampen, deren Röhre „gefaltet“ ist. Wie bei der Leuchtstofflampe auch, wird ein elektroniches Vorschaltgerät benötigt, welches sich bei Haushaltsenergiesparlampen im Sockel befindet.

Langfeldleuchten sind sowohl nicht dimmbar (KVG = konventionelle Vorschaltgerät), wie auch dimmbar erhältlich (dEVG = dimmbares elektronisches Vorschaltgerät). Hierbei unterscheidet man unter 1-10V-Ansteuerung, wobei das Vorschaltgerät die Steuerspannung erzeugt und DALI-Vorschaltgeräte mit Einbindung in den DALI-Bus (Digital adressable lighting interface).

Ersatz von Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren: Um eine herkömmliche Leuchtstoffröhre durch eine LED Tube zu ersetzen, ist es nur erforderlich den verbauten Starter sowie das Vorschaltgeräte zu entfernen. Darauf weisen die Hersteller entweder gar nicht oder nur im Kleingedruckten hin. Ausserdem ist oft – wenn es sich nicht um 230V-LED-Röhren handelt – ein entsprechendes LED-Vorschaltgerät einzubauen. Durch den gesamten Umbau entfällt die ursprüngliche Produkt-Garantie/-Gewährleistung des Langfeldleuchtenherstellers. Es wird empfohlen entweder komplette Leuchten mit LED-Röhren zu kaufen oder den Umbau von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Leuchtstofflampen und Einbrennzeit:
Zur Einhaltung der elektrischen und lichttechnischen Werte sind sämtliche Leuchtstofflampen gemäss IEC 60081 (zweiseitig gesockelt) und IEC 60901 (einseitig gesockelt) einzubrennen. Diese Einbrennzeit dient zur Aktivierung des Elektroden-Emitter-Systems und der Grundstabilisierung neuer Lampen. Als Einbrennzeit sind in der IEC 100 Stunden vorgeschrieben.
Beim Betrieb von Leuchtstofflampen an Dimm-EVG muss das Einbrennen immer bei voller Leistung (d.h. ungedimmt) erfolgen. Unterbrechungen während des Einbrennens sind zulässig. Als Einbrennzeit empfehlen wir 100 Stunden, um einen optimalen Lampenbetrieb und damit die maximal mögliche Lebensdauer zu erreichen. Ohne Einbrennen kann es im Dimmbetrieb bei Leuchtstofflampen zu Flackererscheinungen, vorzeitiger Schwärzung der Lampen-Enden und zur Lebensdauerreduzierung kommen.

Dies trifft ebenso für Energiesparlampen zu!

Leuchtstoffröhren und Schalthäufigkeit Nach DIN EN 60081/IEC 81 bezieht sich die 100 %-Lebensdauer auf einen 3-Stunden-Schaltrhythmus (2 ¾ Stunden ein- und ¼ Stunde ausgeschaltet). Wird die Leuchtstoffröhre häufiger bzw. in kürzeren Abständen geschaltet, so reduziert sich die Lebensdauer drastisch. Bei einem Schaltzyklus von 30 Minuten mit 28 Minuten EIN und 2 Minuten AUS reduziert sich die Lebenszeit bereits um 40%. Somit ist die Leuchtstoffröhre für den Dauereinsatz geeignet. Nicht aber für kurze und häufige Schaltzeiten.
Siehe Einfluß der Schalthäufigkeit auf die Lebensdauer von Leuchtstofflampen

Dies trifft ebenso für Energiesparlampen zu!

Leuchtstoffröhren und Lichtstromrückgang über die Betriebszeit Der Lichtstrom – also die Helligkeit – der Leuchtstoffröhre nimmt über die Betriebszeit ab. Zwar wird über einen sog. „Konverter“ die Emission von Elektronen innerhalb der Röhre konstant gehalten, jedoch ist dieses Konstanthalten nicht unendlich möglich. Man merkt den Ausfall entweder durch Flackern, rosa-weisse Farbe der Röhre, wandernde Schatten über die Röhre und spätestens beim Totalausfall.
Nach 5’000 Stunden erreicht z.B. eine T8 Röhre bereits die 90% Marke und fällt bis 20’000 Stunden bis 80% ab. Etwas besser verhält sich die T5 Dreiband Röhre, die nach 5’000 Stunden noch 94% Lichtstrom erzeugt und nach 20’000 Stunden die 90% Marke erreicht. Den Endpunkt der Lebensdauer haben Leuchtstoffröhren nach Definition bei 80% Lichtstrom erreicht.
Siehe: Lichtstromrückgang bei Leuchtstofflampen während der Betriebsdauer

Dies trifft ebenso für Energiesparlampen zu!

Leuchtstoffröhren und Lebensdauer
Leuchtstofflampen zeichnen sich durch eine sehr lange Lebensdauer aus, die durch die Adsorption des Quecksilbers an den Lampenkomponenten, durch Degradation des Leuchtstoffes und durch die Lebensdauer der Glühkathoden begrenzt ist.
Herkömmliche Leuchtstofflampen (T8) haben eine echte Nutzlebensdauer von 6000 bis 8000 Stunden an einem konventionellem Vorschaltgerät. Eine moderne Leuchtstofflampe (T5) erreicht eine Nutzleuchtdauer von 15.000 Stunden am KVG und bis 25.000 Stunden am EVG.

Eine Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) erreicht eine Nutzleuchtdauer von meist zwischen 5000 und 15.000 Stunden (zum Vergleich: konventionelle Glühlampen haben eine Lebensdauer von etwa 1000 Stunden). Nach dieser Zeit sollten die Lampen ausgetauscht werden, da sie weniger als 80 % des ursprünglichen Lichtstromes aussenden.

Kommentare sind gesperrt.