Elektrofachkraft

0

Elektrofachkraft

Elektrofachkraft ist in Deutschland die Bezeichnung einer Person, die Elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf.
Nach EU-Recht ist das so definiert: „Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ (BGR A 3 ; 2 Begriffsbestimmungen Nr. 6)

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren

In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind – und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 „Elektrische Anlage“: Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden […] Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden…
Ende Wikipedia

Im Forum wird immer wieder auf den Begriff „Elektrofachkraft“ hingewiesen. Dies ist keine Diffamierung eines Users sondern ein Sicherheitshinweis.

Nicht umsonst benötigt eine Elektrofachkraft eine lange (lebenslange) Ausbildung. Dabei ist das Fachwissen (wie wird das Gerät angeschlossen) nicht vorrangig wichtig, sondern das ganze Umfeld, angefangen bei der Auswahl der Leitung, der Leitungsstärke (Querschnitt), der Absicherung, der Beachtung des IP Schutzes (IP65…) und das Beurteilen der Gesamtumstände. Jede Elektrofachkraft ist für sein Handeln voll verantwortlich. Gerade bei einer Elektro-Installation ist Sicherheit immer an erster Stelle zu setzen, Kompromisse gibt es nicht.
Jede Elektrofachkraft ist berechtigt, und sogar verpflichtet, fehlerhafte Geräte und/oder Installationen außer Betrieb zu nehmen. Leider hat nicht jeder ELI Rückrat genug dies auch zu tun. Man muss auch mal „NEIN, so nicht“ sagen können.

Viele Forum User sind Elektrofachkräfte, Gesellen, Meister, Techniker und Ingenieure die eine lange und fundierte Ausbildung hinter sich haben. Hinzu kommt eine jahrelange Erfahrung in der Praxis. Alle helfen hier gerne und geben ihr Wissen weiter, manchmal sträuben sie sich aber auch, wenn sie sehen, dass das Thema aus dem Ruder läuft. Dann würgen sie auch schon mal einen Thread einfach ab, mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit einer Elektrofachkraft vor Ort.
Natürlich ist der Laie genervt und sauer. Verständlich. Bitte habt aber auch Verständnis für eine Absage der Hilfe. Der Hinweis auf einen ELI kommt nicht von ungefähr.

Es gibt nur eine Alternative zur Sicherheit : Noch mehr Sicherheit.

 

Netzspannung kann tödlich sein!

Wechselspannungen über 50 Volt und Gleichspannungen über 120 Volt sind für Menschen lebensgefährlich!
Für Tiere gilt das gleiche bei Wechselspannungen über 25 Volt und Gleichspannungen über 60 Volt.
Die Berührung mit einer Wechselspannung ist immer gefährlicher als die mit einer Gleichspannung, da es bei Wechselspannungen von 50 Hz bereits zu Herzkammerflimmern kommen kann!

Daher sollten Laien grundsätzlich keine Arbeiten und Änderungen an Elektroinstallationen durchführen!

Anders sieht die Sache aus, wenn jemand Elektriker gelernt hat und weiß was er tut. Aber auch in diesem Fall sollte man sämtliche Dinge wirklich auch nur so machen, wie man es gelernt hat.
Jeder Elektriker und Elektroniker sollte die fünf Sicherheitsregeln auswendig können!

1. Freischalten
z. B. bei Geräten durch Ziehen des Netzsteckers oder bei Hausinstallationen durch Abschalten des entsprechenden Leitungsschutzschalters oder Herausdrehen der Sicherung.

2. Gegen Wiedereinschalten sichern
Bei Abschalten des Leitungsschutzschalters wird an diesem ein Warnschild „Nicht Schalten – es wird gearbeitet“ aufgehängt. Zusätzlich kann man den Kipphebel mit Klebeband fixieren. Einige Hauptschalter lassen sich auch mit einem Vorhängeschloss gegen unbefugtes Einschalten sichern. Bei Schmelzsicherungen nimmt man die entsprechende Sicherung einfach ganz heraus und führt diese mit sich.

3. Auf Spannungsfreiheit prüfen
Mit einem zweipoligem Spannungsprüfer, der vorher auf seine richtige Funktion getestet wurde, wird die Spannungsfreiheit jeder der drei Außenleiters gegen dem Neutralleiter und gegen Erde geprüft. Danach die Außenleiter gegeneinander.

4. Erden und Kurzschließen
Diese Maßnahme ist bei Niederspannungsanlagen unter 1000 Volt nicht erforderlich, wenn die Regeln 1 bis 3 ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Bei Freileitungsanlagen ist sie aber in jedem Falle auszuführen! Bei Ihrer Durchführung werden alle Außenleiter geerdet und anschließend kurzgeschlossen. Sie ist erstens ein Schutz, falls die Spannung aus irgendwelchen Gründen doch einmal eingeschaltet werden sollte! Und zweitens können sich die langen, parallel liegenden Leitungsstrecken nicht aufladen.

5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken
Wenn nach dem Abschalten eines Stromkreises noch andere Teile unter Spannung stehen, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschaltet werden können, so sind diese durch nichtleitende Materialien komplett abzudecken.

Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Körper
Wir haben in Deutschland ein Vierleiternetz (TNC / TT System ), d. h. die drei Außenleiter (früher Phasen genannt) L1, L2 und L3 und ein Nulleiter (PEN). Zwischen einem Außenleiter und dem Nulleiter liegt eine Spannung von 230 Volt und zwischen zwei Außenleitern eine Spannung von 400 Volt. Der Sternpunkt jedes Trafos ist geerdet. An diesem geerdeten Sternpunkt ist der Nulleiter angeschlossen. Der Nulleiter liegt damit auf Erdpotential. Jeder Außenleiter hat daher auch 230 Volt gegen Erde! In Gebäuden wird der Nulleiter normal in Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) aufgetrennt.
Kommt eine Person mit dem Neutralleiter einer Steckdose, an dem kein Gerät betrieben wird, in Berührung, so passiert nichts weil sich die Person wie auch der Neutralleiter auf Erdpotential befinden. Kommt eine Person dagegen mit einem Außenleiter, z. B. L1 in Berührung, dann wird ein Stromkreis vom Außenleiter L1 über das Erdpotential geschlossen! Durch die Person fließt ein Strom.

Die Höhe dieses Stromes ist von mehreren Dingen abhängig:

Körperwiderstand: Dieser ist je nach Person leicht unterschiedlich. Üblicherweise wird hier ein Mittelwert von etwa einem Kilo-Ohm angenommen.
Übergangswiderstand zur Erde: Je geringer dieser ist, desto höher ist der durch den Körper fließende Strom! Wer z. B. im vierten Stock auf einen Holzboden steht hat einen schlechteren Kontakt zur Erde als jemand, der im Garten auf dem Rasen steht!

Neben der Stromstärke ist auch die Einwirkdauer des Stromes wichtig. Ströme unter 1 mA sind normal nicht warnehmbar. Ströme bis etwa 10 mA haben noch keinen Einfluß auf die Herzschlagfolge und sind daher noch ungefährlich. Ströme über 10 mA sind bei längerer Einwirkdauer über 1 Sekunde schon gefährlich. Und bei kürzerer Einwirkdauer weit unter 1 Sekunde wirds ab etwa 30 mA gefährlich! Natürlich spielt auch der körperliche Zustand einer Person eine Rolle, wieviel Strom von dieser letzlich vertragen wird.

Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper

Nehmen wir einmal den Extremfall an das eine Person mit nackten Füßen auf einer geerdeten Metallschiene steht und mit einer Hand an den Außenleiter L1 kommt. Der Körperwiderstand soll 1 Kilo-Ohm betragen. Dann fließt nach dem Ohmschen Gesetz ein Fehlerstrom von:

I(F) = U / R = 230 Volt / 1000 Ohm = 0,23 Amp = 230 mA

230 mA…. Hier wird nicht einmal der Notarzt helfen können, da diese Person schon lange vor seinem Eintreffen tot wäre…

Beispiele wie es nicht gehen soll :

In Bearbeitung, noch nicht fertig

Kommentare sind gesperrt.